
Gestern hatten wir es bereits angekündigt, nun hat das Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) entschieden, dass das Album von Shindy "NWA" auf den Index kommt. Auf ihrer Webseite schrieben sie dazu:
Zitat Am 16.07.2013 hat das 3er-Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) entschieden, die Musik-CD "NWA" des Interpreten "Shindy" im Wege der vorläufigen Anordnung zu indizieren. Die Bekanntgabe der Indizierungsentscheidung im Bundesanzeiger wird am 22.07.2013 erfolgen. Das Gremium stufte Inhalte der CD als jugendgefährdend ein, weil sie verrohend wirken, zu Gewalttätigkeiten anreizen und Frauen und Homosexuelle diskriminieren. Den Jugendschutzbelangen war nach Abwägung mit der Kunstfreiheit der Vorrang einzuräumen. Indizierungsrelevant war unter anderem der Inhalt des Liedes "Stress ohne Grund" von "Shindy", feat. "Bushido". Mit der Veröffentlichung der Indizierung im Bundesanzeiger unterliegt die Musik-CD den weitreichenden Verbreitungs- und Werbebeschränkungen des Jugendschutzgesetzes. Insbesondere darf sie nur in gesonderten Ladengeschäften oder nur "unter dem Ladentisch" an Erwachsene verkauft, nicht mehr in der Öffentlichkeit beworben und nicht im Wege des Versandhandels vertrieben werden. Nach Erkenntnissen der BPjM, die auf Angaben des Verfahrensbeteiligten beruhen, ist der entscheidungsgegenständliche Tonträger auch Teil des Box-Sets mit dem Titel "NWA (Premium-Edition / 2 CDs + DVD)" des Interpreten "Shindy", welches das Alterskennzeichen "Freigegeben ab 16 Jahren" trägt. Jedoch wurde nach Auskunft der Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) der Tonträger im Kennzeichnungsverfahren der FSK nicht vorgelegt. |
Bushido kündigte via twitter bereits an, dass es eine zweite Version von dem Album geben wird.